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BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE TESTSIEGER
Wann ist man überhaupt berufsunfähig?
Berufsunfähig
Sie heben einen schweren Gegenstand und erleiden einen Bandscheibenvorfall. Ihren Beruf können Sie nun nicht mehr ausüben, Sie sind also berufsunfähig. Hier überprüft der gesetzliche Rentenversicherungsträger, ob Sie imstande sind, auch einer anderen Tätigkeit nachzugehen, z. B. als Pförtner o.a.. Und zumutbar ist in diesem Zusammenhang vieles. Es kann für Sie bedeuten, dass Sie einer geringer qualifizierten Arbeit nachgehen müssen und Sie keine staatliche Rente ausgezahlt bekommen.
Das gilt übrigens unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine entsprechende Tätigkeit finden.
Jeder, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, muss mindestens 5 Jahre in einem Beruf tätig gewesen sein, um im Falle von arbeitsbeendenden Krankheiten oder Unfällen Geldleistungen vom Staat erhalten zu können.
Wenn Sie mindestens 6 Stunden täglich arbeitsfähig sind, erhalten Sie KEINE gesetzliche Rente.
Wenn Sie zwar arbeitsfähig sind, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können, sind Sie teilerwerbsunfähig und erhalten vom Staat eine HALBE Erwerbsminderungsrente.
Erst wenn Sie außerstande sind, mindestens 3 Stunden täglich einer Tätigkeit nachzugehen, haben Sie Anspruch auf die VOLLE gesetzliche Erwerbsminderungsrente von derzeit durchschnittlich 700 Euro.
Der gesetzliche Anspruch auf Rente bietet auch für überdurchschnittliche Beitragseinzahlungen nur eine Grundversorgung, also ca. ¼ des letzten Einkommens. Bei einer Erwerbsunfähigkeit beträgt die Grundversorgung 1/3 des letzten monatlichen Einkommens.
Berufsanfänger haben es noch schwerer. Sie müssen Wartezeiten erfüllen, außer bei schweren Arbeitsunfällen, ehe Sie Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse erhalten.
Ohne private Vorsorge folgt der soziale Abstieg
Berufsunfähigkeitsschutz
Seit dem 01.01.2001 gelten die gesetzlichen Regelungen.
Vor 1961 geborene Arbeitnehmer erhalten bei Berufsunfähigkeit:
die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 25 % des Nettoeinkommens) bei einem Durchschnittsverdienst von 2.500 EUR brutto / 1.552 EUR netto nur 388 EUR im Monat
Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 sind noch härter betroffen:
Kein Berufsunfähigkeitsschutz
Jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist zumutbar
Keine Erwerbsminderungsrente ab 6 Stunden Erwerbsfähigkeit täglich
Alternativen zur BU
In bestimmten Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht sinnvoll oder aufgrund von Vorerkrankungen nicht immer uneingeschränkt möglich. Die folgenden Absicherungen sind als Alternativen oder Ergänzung zu einer Berufunfähigkeitsversicherung zu sehen.
- Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disease)
- Grundfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
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Letzte Änderung am Mittwoch, 1. Dezember 2010 um 15:14:48 Uhr.
Vor diesem existensbedrohenden Risiko scheinen viele Menschen die Augen zu verschließen. 


