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Unfallversicherung Infos

Unfallversicherung Infos

Invaliditätsleistungen

Invaliditätsleistungen

Die Invaliditätsleistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Die Höhe der Invaliditätsleistung bei der Unfallversicherung hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Dauerfolgen sind. Bei Vollinvalidität (100% gemäß Gliedertaxe) wird die vereinbarte Leistung in voller Höhe ausgezahlt, ansonsten anteilsmäßig.

Durch Vereinbarung einer Progression von 225%, 350% oder 500% kann man den Schwerpunkt der Absicherung auf hohe Invaliditätsgrade legen. Das bedeutet, dass bei hohen Invaliditätsgraden eine überproportional hohe Leistung gezahlt wird - im Vollinvaliditätsfall bis zum 5-fachen der vereinbarten Grundsumme.

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Gliedertaxe

Mit Hilfe der Gliedertaxe werden fast 85% aller Invaliditätsfälle beurteilt, da die bemessenen Grade der Invalidität als feste Invaliditätsgrade gelten.


Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

(§ 7 I Abs. 2a AUB 88/§ 7 I Abs. 2a AUB 94)

Wird eine teilweise Funktionsunfähigkeit festgestellt, wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes der Gliedertaxe angenommen.

Bei einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch einen Unfall müssen die einzelnen Invaliditätsgrade aus der Gliedertaxe zusammen gerechnet werden.
Ein Invaliditätsgrad von mehr als 100 % kann jedoch nicht angenommen werden

Für in Heilberufen Beschäftigte gilt in Abänderung folgende Gliedertaxe:

Besonderheiten der Gliedertaxe bei Heilberufen

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit: